Gemeindliche Bauleitplanung
Die Ortsplanung ist Aufgabe der Gemeinde.
Wesentliche Instrumente hierfür sind die Bauleitpläne, welche von den Gemeinden in eigener Verantwortung aufzustellen sind. Diese haben die Aufgabe die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten.
Aktuelle Bauleitverfahren:
Bebauungsplan "Ebersbach Nord-West"
Aufstellung
Frühzeitige Beteiligung
Billigung und Auslegung
Satzung